Unterstützung der Pflegekasse
Für die häusliche Betreuung können Sie das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit:
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 mit Demenz
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 mit Demenz
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Verhinderungspflegegeld
Außer Pflegegeld kann jährlich ein Betrag von bis zu 2.418 € bei der Pflegekasse als Verhinderungspflegegeld
beantragt werden. Pro Monat ergibt dies ca. 201 €.
Steuerliche Entlastung
Wenn Sie eine Haushaltshilfe über uns legal beschäftigen, können Sie die Kosten entweder als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder als „Außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend machen. Pflegekräfte aus Osteuropa fallen im Normalfall unter die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistung.
20 % der Dienstleistungsrechnung (jedoch maximal 4.000 Euro jährlich) können als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.
316€
545€
545€
728€
728€
901€