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Unterstützung der Pflegekasse

 

Für die häusliche Betreuung können Sie das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit:

 

Pflegegrad 2                                   

Pflegegrad 2 mit Demenz            

Pflegegrad 3                                   

Pflegegrad 3 mit Demenz                

Pflegegrad 4                                   

Pflegegrad 5

 

 

Verhinderungspflegegeld

Außer Pflegegeld kann jährlich ein Betrag von bis zu 2.418 € bei der Pflegekasse als Verhinderungspflegegeld

beantragt werden. Pro Monat ergibt dies ca. 201 €.

 

 

Steuerliche Entlastung

 

 

 

 

Wenn Sie eine Haushaltshilfe über uns legal beschäftigen, können Sie die Kosten entweder als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder als „Außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend machen. Pflegekräfte aus Osteuropa fallen im Normalfall unter die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistung.

 

20 % der Dienstleistungsrechnung (jedoch maximal 4.000 Euro jährlich) können als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.

316€

545€

545€

728€

728€

901€

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