
Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege.
Ob und in welcher Höhe Pflegegeld zur Verfügung steht, hängt unter anderem vom anerkannten Pflegegrad und der gewählten Versorgung ab. Die folgenden monatlichen Beträge gelten 2026:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge 2026 ↗. Die frühere Unterscheidung „mit Demenz“ aus der Bestandsseite wird nicht als zusätzlicher eigener Tarif fortgeführt.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege.
Bei erfüllten Voraussetzungen steht für beide Leistungsarten ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Das ist ein gemeinsames Budget, kein pauschaler monatlicher Zuschuss für jede Live-in-Betreuung. Welche Kosten erstattet werden können, klärt die Pflegekasse im Einzelfall.
Steuerliche Entlastung prüfen.
Je nach persönlicher Situation können Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die frühere Website erläutert insbesondere die steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen. Lassen Sie Voraussetzungen, Nachweise und mögliche Überschneidungen mit Pflegekassenleistungen individuell steuerlich prüfen.
Zur Orientierung nennt die bisherige Information für haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Welche Aufwendungen begünstigt sind, hängt vom Einzelfall ab.
